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BGH, 15.03.1962 - II ZR 103/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1008
- MDR 1962, 462
- DB 1962, 503
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83
Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …
Diese Ansicht, nach der jene Vorschrift unter Umständen schon im Vorgründungsstadium eingreifen kann, entspricht der bisherigen Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats -, sofern "im maßgebenden Zeitpunkt greifbare Ansätze zu einer GmbH-Gründung vorhanden und die Verhandlungen hierüber soweit gediehen seien, daß feststehe, für wen der Handelnde auftreten wolle" (SenUrt. v. 15.3.62, II ZR 103/61 = LM GmbHG § 11 Nr. 11;… Urt. v. 8.10.79, II ZR 165/77 = LM GmbEG § 11 Nr. 25;… Urt. v. 26.10.81, II ZR 31/81 = LM GmbHG § 11 Nr. 30). - BGH, 14.04.1966 - II ZR 206/63
Klage auf Erfüllung einer übernommenen Wechselverbindlichkeit - Wechsel zu …
Auf das Urteil des Senats vom 15. März 1962 - II ZR 103/61 - (LM § 11 GmbHG Nr. 11 = WM 1962, 457) wird Bezug genommen.In der Sache II ZR 103/61 berief sich der Beklagte in seiner Revisionsbegründung (S. 4) auf jene Refinanzierungsklausel und führte aus, die Kündigung des Kreditvertrages ändere nichts daran, daß die Klägerin Wechsel nur zu Refinanzierungszwecken habe verlangen können.
- BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …
Hierfür reicht es vielmehr aus, daß in dem maßgebenden Zeitpunkt greifbare Ansätze zu einer Gesellschaftsgründung vorhanden und die Verhandlungen hierüber soweit gediehen sind, daß feststeht, für wen der Handelnde auftreten will, wenn er namens der künftigen GmbH handelt (Urt. d. Sen. v. 15.3.62 - II ZR 103/61, LM GmbHG § 11 Nr. 11).